Gebührenordnung

Immer wieder kommt die Frage nach den Preisen unserer Leistungen auf. Das ist legitim und wichtig und wir versuchen stets Ihnen eine annähernde Kostenkalkulation abzugeben.

Wir möchten hier zeigen, wie Behandlungskosten berechnet werden.

Als erstes einmal allgemein: Tierärztliche Gebühren sind festgelegt  in einer Gebührenordnung  (“GOT”). Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz – es ist also jedem zugänglich und für jeden Praktiker bindend. In dieser Gebührenordnung sind alle Leistungen im Einzelnen mit ihrem Preis aufgelistet. Selbstverständlich rechnen auch wir im Rahmen der GOT ab.

http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/rechtsvorschriften/GOT%202017-07.pdf

Die GOT staffelt sich in den “ein -, zwei – und dreifachen Satz”. Welcher Gebührensatz zur Anwendung kommt, richtet sich häufig nach den besonderen Umständen des Falles und der Anwendung spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ein Beispiel : Laut GOT kostet eine allgemeine Untersuchung des Hundes netto minimal 12,03 €, im Mittelsatz 24,06 € und maximal 36,09 €. Zuzüglich weiterer Leistungen sowie angewandter Medikamente und Verbrauchsmaterialien ensteht am Ende eine Gesamtrechnung. Der dreifache Satz ist je nach Aufwand eher für Nächte und die Wochenenden vorgesehen, und der einfache Satz ist landesweites Minimum oder auch den Polizei-/Diensttieren vorbehalten.

Gern erläutern wir Ihnen unsere Arbeit und unsere Abrechnung. Wenn Sie es wünschen erstellen wir Kostenvoranschläge, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist. Fragen Sie uns einfach diesbezüglich.

Zur Bezahlung selbst: Sie haben die Wahl, entweder bar oder per EC-Karte (mit PIN) die offen stehende Rechnung zu begleichen. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine detaillierte Rechnung, denn Transparenz ist uns wichtig.

 

Der letzte gemeinsame Weg

Abschied nehmen ist die schwerste Aufgabe in einer Beziehung. Doch leider kommt irgendwann der Tag, an dem sich der gemeinsame Weg trennt und unsere Lieblinge über die Regenbogenbrücke gehen. Wir möchten diese Zeit so angenehm wie möglich für Sie gestalten und die Entscheidungen, wann der Zeitpunkt zum Abschied nehmen gekommen ist, gemeinsam treffen.

Wenn der Tag gekommen ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihrem Liebling die letzte Ehre zu erweisen. Vielleicht haben Sie für die kleineren Seelen einen schönen Platz im Garten, wo Sie früher immer gerne die Sonnenstrahlen genossen haben.
Einige haben aber vielleicht keinen Garten, daher besteht die Möglichkeit eines Begräbnisses auf einem Tierfriedhof oder der Kremation. Wir arbeiten schon lange mit Familie Schneider vom Haustierservice zusammen. Sie bieten eine ethische Haustierbestattung an und richten sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. So wird ihr Liebling dann entweder bei uns in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause in einem Körbchen abgeholt. Sie können sich dann auch eine persönliche Urne aussuchen, welche Sie nach der Einäscherung erhalten. Gerne können Sie sich dazu auch genauer auf der Homepage unter www.haustierservice-schneider.de von Familie Schneider informieren.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, ihr Tier in unserer Obhut zu lassen. Es wird dann von der Tierkörperbeseitigung abgeholt und ebenfalls eingeäschert.

Sicherlich ist es keine leichte Entscheidung und wohl auch eine finanzielle Frage, aber es sollte jede Möglichkeit angesprochen werden.
Das Wichtigste ist doch, dass man eine wunderschöne Zeit mit seinem Liebling verbracht hat. Sie haben das Leben so sehr mit Freude erfüllt und so viel schöner und lustiger gemacht. Und diese Momente und Erinnerungen werden Sie für immer in Ihrem Herzen tragen.

„Geht die Sonne des Lebens unter, leuchten die Sterne der Erinnerung!“

Nützliche Links für Tierbesitzer

http://www.tierklinik-norderstedt.de/startseite/

http://physioalbrecht.de/index.html